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Leihmutterschaft und rechtliche Aspekte

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Die Surrogat-Mutterschaft besser bekannt als Leihmutterschaft, ist ein weiteres Verfahren der assistierten Reproduktion, für das je nach Land besondere Rechtsvorschriften gelten. Im Rahmen der Gesetzgebung wird die Leihmutterschaft durch das Recht auf eine Familie, das Recht auf väterliche und mütterliche Fürsorge, das Recht auf Schutz der Würde, das Recht auf die Identität des Kindes und das Recht auf Privatsphäre geschützt.

Die Leihmutterschaft gewann erstmals in den USA unter dem Begriff surrogacy an Bedeutung. Der Begriff beschreibt den Prozess, bei dem sich eine Frau aus freien Stücken entscheidet, einer Familie zu helfen, die aus natürlichen Gründen kein Kind bekommen kann. Kurz gesagt, der Prozess der Schwangerschaft wird zwar auf eine dritte Person übertragen, aber zu keinem Zeitpunkt die Mutterschaft oder Vaterschaft. Für die Austrägerin der Schwangerschaft, die für die Leihmutterschaft unerlässlich ist, bestehen keinerlei mütterliche Verpflichtungen oder Ansprüche. Sie muss bereits Mutter sein, um einer Familie helfen zu können.

Vor internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie in der Gesetzgebung und Rechtsprechung der Länder, die das Recht auf Zugang zur Leihmutterschaft anerkennen, sind die Wunscheltern – diejenigen, die sich ein Kind wünschen – unabhängig davon, ob sie genetisches Material zur Verfügung gestellt haben oder nicht, die wirklichen Eltern, denen das Kindschaftsverhältnis, die Zeugung, die Erziehung, der Schutz usw. zukommt.

Von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis zu den Verfassungen praktisch aller Länder wird jedem das Recht auf Kinder garantiert, und aus dem Glauben an dieses höchste Recht heraus vertritt FERTYSURROGACY alle Familienmodelle (Alleinstehende, gleichgeschlechtliche Paare, verheiratete, zusammenlebende Paare, Paare nach Geschlechtsumwandlung, usw.). Daher können die Wunscheltern (englisch: Intended Parents – IP) oder auftraggebenden Eltern sicher sein, dass sie während des Prozesses jederzeit vertreten und geschützt werden.

FERTYSURROGACY berücksichtigt die Rechte aller am Prozess der Leihmutterschaft beteiligten Parteien, insbesondere die Rechte der Kinder. Unsere Arbeit basiert darauf, mögliche Probleme, die während des Prozesses auftreten können, zu vermeiden.

Deshalb verfügen wir bei FERTYSURROGACY über ein Team von Anwälten, die auf internationales Familienrecht, assistierte Reproduktion und Surrogat-Mutterschaft spezialisiert sind, Familien aus allen Ländern vertreten haben und Sie während des gesamten Prozesses rechtlich unterstützen werden.